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Helidecks auf festen Installationen
Um die Transportlogistik für einen Offshore Windpark mit Hubschraubern sicherzustellen, ist es von entscheidender Bedeutung, die notwendige Infrastruktur von Anfang an zu planen.
Die Platzierung und Ausstattung des Helidecks gehört ebenso dazu wie die Auswahl des geeigneten Hubschraubermusters und Luftfahrtunternehmers unter Beachtung der gesetzlichen und logistischen Anforderungen.
Der sichere Transport des Personals zum Arbeitsplatz auf See hat dabei die höchste Priorität.
windpark heliflight begleitet Sie auf diesem Weg nicht nur bis in die Betriebsphase, sondern ermöglicht es Ihnen auch, den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard langfristig zu sicher.
Helidecks auf Schiffen und Yachten
Landeplätze auf mobilen Einheiten sind besonders anspruchsvoll. Mit unserem Fachwissen unterstützen wir bereits in der Planungsphase und arbeiten dabei eng mit den Ingenieuren und Designern der jeweiligen Werften zusammen. Dies gilt für Helidecks auf Errichter- und Versorgungsschiffen ebenso wie für Landeflächen auf Superyachten.
Neben der Zertifizierung nach der entsprechenden rechtlichen Vorgabe (ICAO, CAP437 etc.) sicheren wir den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard durch regelmäßige wiederkehrende Prüfungen.
Ihre Flugsicherheit hat für uns die höchste Priorität!
Windenbetriebsflächen
Windenbetriebsflächen auf Windenergieanlagen oder festen Installationen dienen dem Transfer von Personal und Gepäck. Damit sind sie sowohl ein integraler Bestandteil der Transportlogistik als auch des Rettungskonzepts eines Offshore Windparks.
Bereits in der Planungsphase stellen wir daher sicher, dass das spätere Design und Layout nicht nur den rechtlichen Vorgaben, sondern auch den hohe Sicherheitsanforderungen des Betreibers entspricht.
Durch die Zertifizierung nach den entsprechenden rechtlichen Vorgaben und die Durchführung der jährlichen wiederkehrenden Prüfungen (WKP) stellen wir den hohen Qualitätsstandard langfristig sicher.
Onshore Landeplätze
Die meisten Hubschrauberlandeplätze in Deutschland sind als sogenannte „Sonderlandeplätze“ gem. §6 LuftVG zugelassen. Sie unterliegen damit der Aufsicht der jeweiligen Landes-Luftfahrtbehörde. Für ihre Zulassung sind entsprechend der rechtlichen Anforderungen unter anderem das Gutachten eines Luftfahrt-Sachverständigen erforderlich.
In den letzten Jahren konnten wir diesen Bereich kontinuierlich ausbauen, so dass wir Ihnen mit unseren Experten auch hier das komplette Dienstleistungsspektrum als Sachverständige für Hubschrauberlandeplätze anbieten können.